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           Schonzeiten neu

                      Achtung - Wichtig Aal und Bachforelle

Für einzelne Gewässerabschnitte oder Lose können von Pächtern oder der Fischereinerwaltung strengere Bestimmungen festgelegt werden. Lokale Änderungen sind nicht der Tabelle enthalten. Bitte erfragen Sie diese bei der örtlichen Ausgabestelle der Angelkarten. 

                     Neue Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg

Am 19. März 2010 wurde im Gesetzblatt Baden-Württemberg die Änderung der Landesfischereiverordnung (LFischVO) veröffentlicht. Damit ist die neue Verordnung ab dem 20. März 2010 in Kraft.

                                                 Wesentliche Änderungen:

Anhebung des Schonmaßes für die Bachforelle im Hochrhein auf 35 cm.

Beim Steinkrebs haben Männchen und Weibchen die gleiche Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. Juli.

Die Fischereibehörde kann im Einzelfall für fischereiliche Hegemaßnahmen oder zu fischereiwirtschaftlichen Zwecken durch befristete Allgemeinverfügung Schonzeiten und Mindestmaße erweitern oder für weitere Arten anordnen.

Ein Besatz aller Fischarten mit ganzjähriger Schonzeit bedarf der Genehmigung der Fischereibehörde.

Die Fischereiabgabe wurde auf 8 € erhöht.

Die §§ 15 bis 17 wurden verändert und daran angepasst, dass der Landesfischereiverband Baden-Württemberg seit 2009 die Fischerprüfung selbst durchführt.

Die §§ 19 und 20 wurden neu eingeführt und regeln den Fang des Aals. Unter anderem gilt nun eine ganzjährige Schonzeit für den Aal ab sofort bis 31. Dezember 2012

- im Rhein ab Eglisau bis zur Landesgrenze nach Hessen,
- in den von Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen,
- in den Altwässern und Baggerseen mit einer durchgängigen Verbindung zum Rhein,
- im Neckar und seinen Kanälen unterhalb Neckargemünd bis zum Rhein.

Im Rhein und dessen Nebenarmen und Kanälen gilt ab dem 01. Januar 2013 eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 1. März. und ein Mindestmaß von 50 cm.

Im übrigen Einzugsgebiet des Rheins gilt eine Schonzeit vom 1. November bis zum 1. März und ein Mindestmaß von 50 cm, soweit es sich um Gewässer mit für Fische passierbarer Anbindung an den Rhein handelt.

 

 

Faszination Fliegenfischen

  Liebe Vereinsmitglieder und Fliegenfischerfreunde,

  wir möchten Euch auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit geben, das Fliegenfischen an der Wutach einmal selbst auszuprobieren.

Diese elegante, saubere und faire Fischerei möchte ich Damen, Herren und Jugendliche ab 14 Jahren näher bringen und ihr werdet erstaunt sein wie leicht es ist mit der Fliegenrute zu werfen und Fische zu fangen.

Wir treffen uns am _____________   von 10.00 bis ca. 17.00 Uhr in der Anlage des ASV Lauchringen, Wiesenweg zu einem Grundkurs im Fliegenfischen.

  Kursprogramm :

-Begrüßung

-Einführung in die Welt des Fliegenfischens

-unterschiedliche Fliegenruten, Fliegen, Nympfen, Streamer

-richtige Haltung und Bewegungsablauf beim Fliegenfischen

-jeder hat die Möglichkeit mit unterschiedlichen Fliegenruten zu werfen

 Ruten sind vorhanden / eigene Fliegenruten können mitgebracht werden

-Mittagspause mit Grillwürsten, Bauernbrot & Getränke

-intensive Betreuung des Bewegungsablaufes am Übungsgelände

-aktives Fischen an der Wutach

-Zielwerfen 5m / 10 m

  Für Jungfischer des ASV Lauchringen ist es kostenlos, für Vereinsmitglieder wird ein Unkostenbeitrag von 10.- EUR,  für Nichtmitglieder von 20.- EUR erhoben.

Der Erlös kommt der Jungendkasse zugute.

Bitte bis spätestens _____________anmelden, da die Plätze begrenzt sind.

  Auf Euer Kommen freuen sich Josef Pomara und

Stefan Eichkorn Tel. 07741-927 693 / 0172-766 29 42